Unsere Satzung
§1 – Name, Sitz und organisatorische Zugehörigkeit
1. Der Verein trägt den Namen “Christlicher Verein Junger Menschen Region Groß Kreutz e.V.” (nachfolgend CVJM Region Groß Kreutz genannt) und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Potsdam unter der Vereinsregisternummer 1761 eingetragen.
2. Der CVJM Region Groß Kreutz hat seinen Sitz in 14550 Groß Kreutz, Bahnhofstraße
3. Der CVJM Region Groß Kreutz ist Mitglied im CVJM-Ostwerk e.V. Landesverband Berlin-Brandenburg (nachfolgend CVJM-Ostwerk genannt). Der CVJM Region Groß Kreutz kann durch den Vorstand des CVJM-Ostwerk einem Kreisverband des CVJM-Ostwerk zugeteilt werden. Das CVJM-Ostwerk gehört dem CVJM-Gesamtverband in Deutschland e. V. an und ist über diesen dem Weltbund der CVJM angeschlossen. Über den CVJM-Gesamtverband in Deutschland e. V. ist der CVJM Region Groß Kreutz dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. als einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen.
§2 – Grundlagen und Ziele
1. Der CVJM Region Groß Kreutz steht auf der von der Weltkonferenz der CVJM am 22.08.1855 in Paris beschlossenen und vom Weltrat 1973 in Kampala bestätigten Grundlage:
“Die Christlichen Vereine junger Männer haben den Zweck, solche jungen Männer miteinander zu verbinden, welche Jesus Christus nach der Heiligen Schrift als ihren Gott und Heiland anerkennen, in ihrem Glauben und Leben seine Jünger sein und gemeinsam danach trachten wollen, das Reich ihres Meisters unter jungen Männern auszubreiten.” (Pariser Basis)
“Keine an sich noch so wichtige Meinungsverschiedenheit über Gegenstände, die diesem Zweck fremd sind, sollte die Eintracht brüderlicher Beziehungen der verbundenen Vereine stören.” (Zusatzerklärung des Weltbundes der CVJM)
“Die CVJM sind als Vereinigung junger Männer entstanden. Heute steht die Mitgliedschaft allen offen. Männer und Frauen, Jungen und Mädchen aus allen Völkern, Konfessionen und sozialen Schichten bilden die weltweite Gemeinschaft im CVJM. Die Pariser Basis gilt heute im Bereich des CVJM-Gesamtverbandes für die Arbeit mit allen jungen Menschen.” (Zusatzerklärung des CVJM-Gesamtverbandes in Deutschland)
2. Unbeschadet des ökumenischen Auftrags der CVJM legt der CVJM Region Groß Kreutz Wert auf eine gute und dem Gemeindebau dienende Zusammenarbeit mit den Kirchengemeinden und arbeitet als Teil der Jugendarbeit der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz in eigener Verantwortung mit.
3. Die Arbeit des CVJM Region Groß Kreutz beschränkt sich dabei nicht nur auf seine Mitglieder.
§3 – Aufgaben und Mittel
1. Der CVJM Region Groß Kreutz übernimmt für die Verwirklichung der unter §2 genannten Ziele insbesondere folgende Aufgaben:
– Sammlung um das Wort Gottes zur Erweckung und Vertiefung des Glaubens
– Hinführung zu christlicher Gemeinschaft und zu gemeinsamem Dienst
– Förderung zu körperlich und geistig tüchtigen und sittlich gefestigten christlichen Persönlichkeiten, die in Verein, Familie, Gemeinde und Gesellschaft zu verantwortungsbewusstem Handeln und missionarischem Dienst befähigt und bereit sind
2. Die Mittel zur Erfüllung dieser Aufgaben sind vor allem:
– Verkündigung des Wortes Gottes in Bibelarbeit, Seelsorge, Evangelisation und Verbreitung von Schrifttum
– Rat und Seelsorgerliche Hilfe in allen Lebensfragen
– missionarische Aktionen
– Angebote eines Bildungsprogramms mit Vorträgen, Gesprächskreisen und Seminaren
– Verbreitung von christlichen Schriften und Büchern, sowie Ton- und Bildmaterialien
– Gesellige Veranstaltungen, Feierstunden, Gesang, Musik, Freizeiten, Sport und Spiel
– Heranziehen seiner Mitglieder zur Mitarbeit bei den Aufgaben des CVJM Region Groß Kreutz
– Jugendpflege, Jugendsozialarbeit sowie jugendpolitische Bildungsarbeit
– Förderung des CVJM-Weltdienstes
§4 – Gemeinnützigkeit
1. Der CVJM Region Groß Kreutz verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung (AO). Zweck des Vereins ist insbesondere die Förderung der Jugendhilfe entsprechend § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO und die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen entsprechend § 53 AO.
2. Der CVJM Region Groß Kreutz ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des CVJM Region Groß Kreutz dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des CVJM Region Groß Kreutz.
4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des CVJM Region Groß Kreutz fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
5. Das Geschäftsjahr des CVJM Region Groß Kreutz ist das Kalenderjahr.
§5 – Mitgliedschaft
1. Mitglied im CVJM Region Groß Kreutz kann jeder werden, der diese Satzung für sich als verpflichtend anerkennt, und das 14. Lebensjahr vollendet hat. Die Aufnahme neuer Mitglieder wird nach Stellen eines schriftlichen Aufnahmeantrages vom Vorstand vollzogen.
2. Auch wer kein Mitglied ist, kann an Veranstaltungen des CVJM Region Groß Kreutz teilnehmen.
3. Jedes am Stichtag eingetragene Mitglied zahlt einen von der Mitgliederversammlung festzusetzenden Beitrag. Der Beitrag wird fällig am Stichtag.
Stichtag ist der erste Tag eines jeden Geschäftsjahres. Ein Anspruch auf anteilige Beitragsrückzahlung infolge Ausscheidens vor Ablauf des Geschäftsjahres besteht nicht.
4. Das Ausscheiden aus dem CVJM Region Groß Kreutz erfolgt freiwillig durch Abmeldung beim Vorstand oder durch Ausschluss auf Beschluss des Vorstands, letzteres insbesondere:
– bei vereinsschädigendem oder satzungswidrigem Verhalten,
– wenn über einen längeren Zeitraum weder durch Beitragszahlung noch durch Teilnahme am Vereinsleben oder anderweitig zu erkennen gegeben wird, dem CVJM Region Groß Kreutz ferner als Mitglied angehören zu wollen.
Gegen einen Ausschluss kann Einspruch eingelegt werden. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung in ihrer nächsten Sitzung. Bis zu dieser Entscheidung ruhen die Rechte und Pflichten des betroffenen Mitglieds gegenüber dem Verein. Ein aus dem Verein ausgeschlossenes Mitglied kann keinen Anspruch auf das Vermögen des Vereins geltend machen.
§6 – Altersstufen und Arbeitsgebiete
1. Der CVJM Region Groß Kreutz gliedert sich in folgende Altersstufen:
– Kinder
– Jugendliche
– Junge Erwachsene
– Familien und Erwachsene
§7 – Leitung des CVJM Region Groß Kreutz
1. Die Leitung des CVJM Region Groß Kreutz liegt in den Händen der Mitgliederversammlung und des Vorstands.
§8 – Mitgliederversammlung
1. Der Vorstand beruft jährlich einmal die Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung.
2. Zur Mitgliederversammlung muss schriftlich spätestens 14 Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. Die Frist der Einladung ist gewahrt, wenn die Einladung rechtzeitig unter der dem Verein zuletzt bekannten Anschrift des Mitgliedes zur Post aufgegeben worden ist.
3. Gegen den ersten Termin einer Mitgliederversammlung kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ist gegeben, wenn nicht mehr der o.g. schriftlichen Widersprüche vorliegen als Mitglieder anwesend sind, anderenfalls ist zur nochmaligen Beschlussfassung über denselben Gegenstand binnen 4 Wochen unter Berücksichtigung von §8.2 eine zweite Mitgliederversammlung einzuberufen, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.
Auf diese Bestimmung muss bei der Einladung ausdrücklich hingewiesen werden.
4. Mitglieder können Anträge an die Mitgliederversammlung stellen, die über diese durch Abstimmung entscheidet.
5. Jedes in der Mitgliederversammlung erschienene Mitglied hat eine Stimme. Vertretung durch Vollmacht ist nicht zulässig. Die Beschlüsse (außer Satzungsänderung und Auflösung des Vereins) werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten gefasst. Bei Stimmengleichheit ist kein Beschluss zustande gekommen. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Über die Art der Abstimmung entscheidet die Versammlung selbst.
6. An der Mitgliederversammlung können auch Abgeordnete des CVJM-Ostwerks in beratender Funktion sowie Gäste teilnehmen. Diese haben weder Sitz noch Stimme bei den Abstimmungen der Mitgliederversammlung. Gäste können bei Bedarf durch den Vorstand von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
7. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder einem anderen Mitglied des Vorstandes geleitet. Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, welches vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterschreiben und dem Vorstand zur Bestätigung vorzulegen ist.
8. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
– Beratung über Grundfragen der Arbeit und über das Arbeitsprogramm
– Entgegennahme des Jahresberichtes
– Entgegennahme des Finanzberichtes über das vergangene Jahr sowie des Berichtes der Kassenprüfer
– Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
– Beschlussfassung über den Finanzplan des neuen Jahres
– Wahl des Vorstands und der Beisitzer
– Wahl der Kassenprüfer
– Wahl der Delegierten für Kreisverband und CVJM-Ostwerk
– Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
– Beschlussfassung über Einsprüche ausgeschlossener Mitglieder
– Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung des CVJM Region Groß Kreutz
§9 – Außerordentliche Mitgliederversammlung
1. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können jederzeit vom Vorstand einberufen werden. Der Vorstand ist zu deren Einberufung verpflichtet, wenn wenigstens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe der zu verhandelnden Punkte dies schriftlich beantragt. Für die Einladung, Stimmrecht und Beschlussfassung gelten die Vorschriften der Mitgliederversammlung unter §8.
§10 – Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister.
2. Der erweiterte Vorstand besteht aus bis zu vier Beisitzern.
3. Die unter §10.1. Genannten sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied den CVJM Region Groß Kreutz in allen rechtlichen Fällen.
4. Der gesamte Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für zwei Jahre mittels Stimmzettel oder einem anderen von der Mitgliederversammlung für den jeweiligen Fall zu beschließenden Wahlverfahren gewählt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Amtszeit eines gewählten Vorstandsmitgliedes beginnt mit der Annahme der Wahl und endet, wenn der Nachfolger die Wahl angenommen hat oder wenn das Vorstandsmitglied seinen Rücktritt erklärt.
Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit aus, so kann, insbesondere um die rechtliche Vertretung des CVJM Region Groß Kreutz gemäß §10.3. sicherzustellen, der Vorstand durch Berufung den freiwerdenden Platz bis zum regulären Ablauf der Amtszeit besetzen. Nachberufene Vorstandsmitglieder sind durch die nächste reguläre Mitgliederversammlung bis zum Ende der laufenden Amtszeit zu bestätigen oder neu zu wählen.
Hinweis:
Jede Änderung der Besetzung des Vorstandes nach §10.1. bedarf dabei gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einer notariell beglaubigten Erklärung an das zuständige Vereinsregister. Für eine Änderung der Besetzung des erweiterten Vorstandes nach §10.2. (Beisitzer) ist dies nicht erforderlich.
5. Mitglied des Vorstandes kann jedes Mitglied des CVJM Region Groß Kreutz werden, das die Ziele des §2 als verbindlich für sich selbst und den Verein anerkennt, und mindestens 16 Jahre alt ist. Die den Verein rechtlich vertretenden Vorstandsmitglieder müssen volljährig sein.
§11 – Aufgaben des Vorstandes
1. Der Vorstand hat die Aufgabe, den CVJM Region Groß Kreutz im Sinne der in §2 angegebenen Ziele zu leiten. Soweit Aufgaben nicht ausdrücklich durch die Satzung einem anderen Organ zugewiesen sind, hat der Vorstand sie wahrzunehmen. Zu den Rechten und Pflichten des Vorstandes gehören insbesondere:
– Leitung des Vereins
– Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern
– Entscheidung von Personalangelegenheiten
– Bildung oder Auflösung von Gruppen und Abteilungen sowie die Berufung ihrer Leiter
– Entscheidung von Finanzangelegenheiten, soweit die Satzung nichts anderes vorsieht
– Aufstellung des Finanzberichtes über das vergangene Geschäftsjahr sowie eines Finanzplanes für das neue Geschäftsjahr
– Einberufung der Mitgliederversammlung und Festsetzung der Tagesordnung hierfür
– Unterrichtung der Mitglieder auf der Mitgliederversammlung über die Entwicklung des Vereins, seine finanzielle Situation und die Arbeit des Vorstandes
– Bedarfsweise Aufstellung der Geschäfts- bzw. Wahlordnung zu Problemstellungen, die in dieser Satzung nicht festgelegt sind
Dabei sind Entscheidungen von außerordentlicher Bedeutung der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Der Vorstand versammelt sich in der Regel jeden zweiten Monat. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, seinem Stellvertreter oder einem anderen der unter §10.1. Genannten geleitet. Der Leiter der Sitzung stellt die Tagesordnung auf und beruft die Sitzung ein. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn wenigstens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind.
Über sämtliche Sitzungen ist ein schriftliches Protokoll abzufassen, das dem Vorstand zur Genehmigung vorzulegen und vom Sitzungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Dabei hat jedes Mitglied des Vorstandes eine Stimme, sowohl die unter §10.1. Genannten als auch die unter §10.2. Genannten (Beisitzer).
An den Vorstandssitzungen können auch Abgeordnete des CVJM-Ostwerk in beratender Funktion sowie geladene Gäste teilnehmen. Diese haben weder Sitz noch Stimme bei den Abstimmungen des Vorstands. Gäste können bei Bedarf durch den Vorstand von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
§12 – Gruppen und Abteilungen des CVJM Region Groß Kreutz
1. Die Gruppen und Abteilungen unterstehen dem Vorstand. Ihre Leiter werden vom Vorstand berufen.
2. Die Gruppen und Abteilungen haben kein Sondereigentum an Geld und Gegenständen und dürfen solches auch nicht erwerben. Auch Geld oder Gegenstände, die ausdrücklich einer Gruppe oder Abteilung geschenkt werden, sind Eigentum des Gesamtvereins.
§13 – Änderungen der Satzung und Auflösung des CVJM Region Groß Kreutz
1. Über Änderungen und Ergänzungen dieser Satzung und über die Auflösung des CVJM Region Groß Kreutz entscheidet ausschließlich die reguläre oder die außerordentliche Mitgliederversammlung, bei der wenigstens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein muss. Ist die erforderliche Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder nicht anwesend, so ist zur nochmaligen Beschlussfassung über denselben Gegenstand binnen vier Wochen eine zweite Versammlung einzuberufen, welche ohne Rücksicht auf die Zahl der Anwesenden endgültig entscheidet. Auf diese Bestimmung muss bei der zweiten Einladung ausdrücklich hingewiesen werden.
2. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind nur Beschlüsse gültig, denen drei Viertel der anwesenden Stimmberechtigten zugestimmt haben.
3. Jede Änderung dieser Satzung bedarf der Genehmigung des CVJM-Ostwerk.
§14 – Vereinsvermögen
1. Das Vereinsvermögen muss bis zur Auflösung des Vereins den Zwecken des Vereins dienen. Kein Mitglied hat irgendwelchen Anspruch darauf. Die Abwicklung der Geschäfte nach Auflösung des Vereins obliegt dem zuletzt amtierenden Vorstand. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das vorhandene Vereinsvermögen je zu einem Drittel an das CVJM-Ostwerk, an die evangelische Christophorus Kirchengemeinde Groß Kreutz sowie an den Pfarrbereich Plötzin (bestehend aus den Kirchengemeinden Damsdorf, Göhlsdorf, Götz, Plessow und Plötzin), die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben.
Christlicher Verein Junger Menschen
Region Groß Kreutz e. V.
Bahnhofstraße 2
14550 Groß Kreutz
Satzung (beschlossen am 21.03.2014)